Corona als Chance für die Personalsuche: Die fünf W’s einer perfekten Stellenanzeige

Die Corona-Krise bringt verständlicherweise viele Nachteile für die Zahnärzteschaft mit sich, birgt aber auch Chancen. Durch Kurzarbeit und Kündigungen füllt sich der Arbeitsmarkt mit Jobsuchenden. Gleichzeitig können Sie sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber präsentieren, der seine Mitarbeiter auch in schwierigen Zeiten nicht alleine lässt und sich so von manch anderer Praxis abhebt. Damit Sie sich optimal präsentieren und direkt einen guten Eindruck hinterlassen, sollten Sie die fünf W-Fragen bei der Stellenbeschreibung beachten.

Eine perfekte Stellenanzeige: Bedarf der fünf W-Fragen:

Je größer der Kampf um qualifizierte Mitarbeiter in der Dentalbranche wird, desto zielsicherer müssen dentale Stellenanzeigen formuliert sein. Dabei hilft Ihnen eine Orientierung an der Fünf-W-Regel.

Stellenanzeigen sind gerade im Internet-Zeitalter ein wichtiges Instrument der Mitarbeitersuche. Eine perfekte Stellenanzeige besteht aus den fünf Textpassagen “Wir sind…”, “Wir suchen …”, “Wir erwarten …”, “Wir bieten …” und “Wir bitten …”.

  • Wir sind: Ihre Selbstdarstellung

Am Anfang Ihrer Stellenanzeige sollten Sie sich zunächst Ihren zukünftigen Mitarbeitern vorstellen – ähnlich wie in einem Gespräch. Normalerweise präsentieren Sie hier Ihre Zahnarztpraxis, Ihr Dentallabor oder als Dental-Unternehmen Ihr Geschäftsfeld; meistens werden Mitarbeiterzahl und Standort bzw. Arbeitsort genannt, oft jedoch leider meist in einer sehr nüchternen Art und Weise. Dabei könnten Sie diese Passage nutzen, um auf sich und Ihre Vorzüge aufmerksam zu machen.

Ein gutes Beispiel: Eine Zahnarztpraxis vom Bodensee, die eine erfahrene zahnmedizinische Fachangestellte suchte, schrieb in Ihrer Stellenanzeige, die Praxis sei da, „wo andere Menschen Urlaub machen“.

  • Wir suchen: Ihre Stellenbeschreibung

Nach Ihrer Selbstpräsentation kommt in der Regel eine kurze Beschreibung der zu vergebenden Stelle. Hier ist es notwendig, die wichtigsten für Bewerber/Kandidaten notwendigen Daten und Fakten zu erläutern. Selbstverständlich ist eine möglichst konkrete Beschreibung der Aufgabe bzw. des Aufgabengebietes zu nennen. Sinnvoll sind hier Angaben, wo die Stelle in Ihrer Praxis, Ihrem Labor oder in der Unternehmenshierarchie angesiedelt ist und welche Befugnisse der künftige Mitarbeiter hat. Mögliche Kandidaten können hier bereits für sich entscheiden: Ist das eine interessante Stelle für mich?

  • Wir erwarten: Ihr Anforderungsprofil

Nun werden die Anforderungen an den neuen Mitarbeiter formuliert, beispielsweise welche Ausbildung (zahnmedizinische, zahntechnische oder Fachhandel), Berufserfahrung, besondere EDV, IT- und mögliche Fremdsprachenkenntnisse der oder die zukünftige Mitarbeiter/in haben sollte. Bei vielen Jobanzeigen hat man den Eindruck: häufig wird eine Art „Eier legende Wollmilchsau“ gesucht. Doch in Zeiten eines grassierenden Fachkräftemangels findet man diese sehr selten.

Deshalb sollten Arbeitgeber vor dem Formulieren einer Stellenanzeige bedacht analysieren: Welche Anforderungen muss der künftige Mitarbeiter in jedem Fall erfüllen? Und: Wo kann ich gegebenenfalls Abstriche machen? Wird die Messlatte zu hochgelegt, bewerben sich vielleicht nicht genug oder keine Jobsuchende. Ist das Anforderungsprofil zu niedrig, besteht die Möglichkeit, dass sich hauptsächlich ungeeignete Kandidaten bewerben. Hier das beste Maß zu finden, setzt eine realistische Einschätzung der der dentalen Arbeitsmarktsituation voraus.

Meist enthält das Anforderungsprofil auch Angaben zur sozialen Kompetenz des künftigen Mitarbeiters – oft werden diese jedoch zu schwammig formuliert wie: „Sie sollten flexibel und belastbar sein.“ Vermeiden Sie derartige Floskeln. Denn was bedeutet „flexibel“? Soll Ihr neuer Mitarbeiter rund um die Uhr abruf- und einsatzbereit sein? Und was bedeutet „belastbar“? Ist die Personaldecke etwa so dünn, dass die Neue oder der Neue in Arbeit ertrinkt? Schreiben Sie zum Beispiel statt „flexibel“ besser: „Unser neuer Mitarbeiter soll für neue Problemlösungen offen sein.“ Und anstelle „belastbar“ besser: „Unsere neue Verwaltungskraft sollte auch in kritischen Situationen einen kühlen Kopf bewahren.“ Dann wissen potentielle Bewerber, was Sie erwarten und müssen nicht darüber spekulieren.

  • Wir bieten: Ihre gebotenen Leistungen

Hier beschreiben Sie, was Sie dem Bewerber bieten. Dieser Bereich ist von großer Bedeutung, insbesondere wenn die gesuchte Qualifikation rar ist und die möglichen Kandidaten die Qual der Wahl haben. Hier sollten Zahnarztpraxen, Dentallabore und Dental-Unternehmen alles aufführen, was bei Jobsuchenden das Gefühl erzeugt: Das könnte eine interessante Praxis oder ein interessanter Arbeitgeber für mich sein!

Ein gutes Gehalt bieten oft auch die Mitbewerber, zumindest laut Stellenanzeige. Also können Zahnarztpraxen, Dentallabore und Unternehmen hiermit nicht punkten. Anders verhält sich das bei den freiwilligen Sozialleistungen, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und den Karrierechancen. Nicht jeder Arbeitgeber unterstützt seine Mitarbeiter bei der Wohnungssuche. Oder bei der Suche eines Krippenplatzes.

  • Wir bitten: Ihre Bewerbungsmodalitäten

Hier schreiben Sie, wie sich die interessierten Fach- und Führungskräfte bewerben sollten und welche Unterlagen sie ihrer Bewerbung beifügen sollten. Wenn elektronische Bewerbungen möglich sind, sollten Sie angeben, welche Dateiformate erwünscht sind und wie groß die Dateien maximal sein sollten.

Auch ist es sinnvoll, einen Ansprechpartner mit Durchwahl und/oder Mail-Adresse zu nennen. Sonst landen Bewerber bei telefonischen Rückfragen nicht beim gewünschten Ansprechpartner.

Am Ende einer Stellenanzeige steht häufig ein steifer Satz wie: „Senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis zum so und so vielten an unsere Praxis oder Personalabteilung.“ Deutlich sympathischer ist hier ein abschließender Satz wie: „Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.“


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Tobias Rücker
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