Sofortauszahlung bei der KZV

Wie gehen wir gestärkt aus der Krise heraus?

Für viele Zahnarztpraxen geht die derzeitige Corona- Krise mit beachtlichen Umsatzeinbußen
einher. Selbst bei Kurzarbeit der Mitarbeiter ist die Liquiditätsdecke daher angespannt. Während
ein Großteil der Kosten weiter anfallen, brechen die Umsätze aus Zahnersatzversorgungen und
anderen Leistungen vorübergehend ein.

Daher ist für die eine oder andere Zahnarztpraxis jetzt ein guter Zeitpunkt, über die
Sofortauszahlung bei der KZV nachzudenken. Bedingungen und Auszahlungstermine sind für
jedes Bundesland verschieden; allerdings soll die Bedeutung der Sofortauszahlung (SAZ) und die
damit verbundenen Vorteile und Kosten hier am Beispiel der KZV Niedersachsen veranschaulicht
werden.

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen der SAZ für ZE- Festzuschüsse und für die
Kons/Chirurgie, PAR und Kieferbuch- Abrechnung. Diese können separat, jedoch auf einem
Formular beantragt werden. Konkret bedeutet das: Reicht die Praxis die Zahnersatz – Abrechnung
für Februar zum 10. März ein und nimmt an der SAZ teil, erhält sie nicht wie bisher die Summe der
Festzuschüsse zum 25 April, sondern 50% der eingereichten Beträge zum 25. März. Die übrigen
50% werden dann zum gewohnten Termin im April angewiesen. Dafür behält die KZV
Niedersachsen 0,5% der eingereichten Beträge als Verwaltungskostenzuschlag ein.

Bei der Teilnahme am SAZ – Verfahren für Kons/Chirurgie, PAR und Kieferbruch erhält die
Zahnarztpraxis 95% der vierten Abschlagszahlung für ein Quartal sowie die Jahresschlusszahlung
zwei Monate früher als bislang. In Niedersachsen sind die Termine hierfür jeweils der 5. Mai, der 5.
August und der 5. November des laufenden Jahres.

Beispiel: Für die im April eingereichte Quartalsabrechnung erfolgt die zeitlich vorgezogene Zahlung
des vierten Abschlags in Höhe von 95% zum 5. Mai. Die restliche Zahlung des Quartals erfolgt
zum 5. Juli. Hierfür wird ein Verwaltungskostenzuschlag in Höhe von 1% der eingereichten Beträge
abgezogen. Die Praxis erhält hierüber jeweils eine Verwaltungskostenabrechnung, die unter den
Downloads bei den Abrechnungsergebnissen zu finden sind.

Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Sofortauszahlung ist die Online – Einreichung. Die
Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit, kann aber jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Antrag
ist auf der Seite der KZV nach dem Login mit Abrechnungsnummer und Kennwort unter „Finanzen“
abrufbar; hier finden Sie auch alle bundeslandspezifischen Bedingungen und Termine. Der Antrag
kann per Fax bei der KZV eingereicht werden.


Ann-Kathrin Uden
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