Mundschutz darf jetzt wiederverwendet werden

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    Medizinische Schutzausrüstung wird knapp. Deshalb dürfen Atemschutzmasken – insbesondere mit Filterfunktion (FFP2 und FFP3) – jetzt unter Sicherheitsauflagen begrenzt (maximal dreimal) wiederaufbereitet werden.

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