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Wenn Praxen infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses die Arbeitszeit vorübergehend verringern müssen und dies bei der Agentur für Arbeit anzeigen, zahlt die Agentur – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Kurzarbeitergeld. Hauptzweck des Kurzarbeitergeldes ist es, bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ermöglichen und Entlassungen zu vermeiden.
Schlagwörter: Kurzarbeitergeld
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