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Ein Zahnarzt hat in Notfällen die Pflicht zur Behandlung. Ist es gerechtfertigt, zahnmedizinische Behandlung nur noch auf Notfälle zu reduzieren?
Dieser Frage ging die Bundeszahnärztekammer nach und kam zu folgender Stellungnahme:
Schlagwörter: Notfallversorgung
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