Adena

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  • Adena
    Teilnehmer

    Nun wurde die neue Regelung in Bezug auf Zahnärzte noch konkretisiert:

    “Behandlungen, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend durchgeführt werden müssen, um eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes abzuwenden (zum Beispiel kosmetische Behandlungen), sind ausgeschlossen.”
    “Medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen, insbesondere solche zur Vermeidung einer Verschlechterung des Gesundheitszustands im Falle chronischer Zahnerkrankungen, können durchgeführt werden. Liegt eine zahnmedizinische Behandlungsbedürftigkeit vor, können unter Einhaltung der geltenden Hygienevorgaben grundsätzlich alle Maßnahmen zur Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten ausgeübt werden”

    Ganzer Beitrag ist hier zu sehen:
    Pressemitteilung der Ladesregierung Baden-Württemberg

    Was außer kosmetische Behandlungen führt denn bitte nicht zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes? Wo soll man denn da die Grenze ziehen???
    Und vor allem: Wie schnell hat man ne Klage am Hals, wenn man es als Zahnarzt anders interpretiert als die Landesregierung?? Wie kann man sich absichern bei Unsicherheiten??

    Oder sollte man sich einfach nicht so viele Gedanken machen und genau so weitermachen wie bisher, weil ja fast alles irgendwie begründbar ist?

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