PZR – eine aufschiebbare Leistung?

Mir blutet fast das Herz, wenn ich sehe, mit welcher Großzügigkeit die Zahnärzteschaft in Zeiten von Covid-19 die PZR „opfert“. Da hat die Zahnärzteschaft über viele Jahre für die Anerkennung und Notwendigkeit der PZR gekämpft und wirft in der Krise alles über Bord. Da stelle ich mir die Frage, ist die PZR denn wirklich aufschiebbar? Was ist denn mit den ganzen PAR-Patienten, den Risiko-Patienten mit z.B. Diabetes oder den „Pflegemuffeln“.  Wird sich hier nicht zwangsläufig der Befund verschlechtern – und brauchen diese Patienten nicht zahnärztlich Hilfe?

Kritsch sehe ich in dem Zusammenhang auch die Patientenaufklärung nach Covid-19, wenn dann wieder für die PZR argumentiert wird. Hier sehe ich schon potenzielle Probleme in der Glaubwürdigkeit der Praxen. Und zu guter Letzt sehe ich auch mit ein wenig Sorgen in Richtung Krankenkassen, die einer, wie ich empfinde, „medizinischen Abwertung“ der PZR zumindest gespannt zusehen werden.

Nehmen Sie die PZR in Ihrer Praxis wahr, als das was sie ist, nämlich eine zahnärztliche Leistung, die in der Regel von speziell fortgebildeten Mitarbeiter/innen in der Praxis zur Gesunderhaltung der Zähne und des gesamten Organismus notwendig ist.

Bei Fragen zum Thema zögern Sie bitte nicht, mich anzusprechen.


Dr. Oliver Desch
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